Regeln Bergerbos

Um die Naturruhestätte Bergerbos so natürlich wie möglich zu halten, möchten wir einige Regeln aufstellen.

Pflege der Gräber

Das Wichtigste für uns ist, dass die Natur auf Bergerbos ihren Lauf nehmen kann. Deshalb ist keine Grabpflege die beste Wahl. Da wir aber aus Erfahrung wissen, dass Angehörige in begrenztem Umfang natürlichen Grabschmuck und Pflanzen zulassen wollen, kommen wir diesem Bedürfnis entgegen. Was erlaubt ist und was nicht, ist in unserer Grababdeckungsverordnung und Pflanzenliste festgelegt.

Mülltrennung

Unseren Pflegern fällt auf, dass Gegenstände oder Blumenreste - ob nach einer Beerdigung oder nicht - nicht richtig getrennt werden. Auf dem Naturfriedhof gibt es mehrere Komposttonnen (am Haupteingang, Box CC und Box EE). Bitte machen Sie von diesen Gebrauch. Grünabfälle gehören nicht in den Restmüll und umgekehrt. Sie können den Restmüll in verschiedenen Behältern im Wald und am Eingang entsorgen. Die Betreuer danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Eigenkreationen und Grababdeckungen

Wir erhalten regelmäßig Meldungen, dass Pflanzen oder andere Gegenstände von Gräbern entfernt wurden. Das ist durchaus möglich. Auf Bergerbos haben die Angehörigen etwas mehr Freiheiten bei der Grabbepflanzung als auf anderen Naturfriedhöfen. Andererseits erwarten wir, dass Sie sich bei einem unserer Verwalter melden, bevor Sie etwas auf dem Grab oder an den Pflanzen anbringen. Dies kann per E-Mail, telefonisch oder vor Ort während der Bürozeiten geschehen.

Haben Sie Zweifel, ob etwas erlaubt ist? Bitte kontaktieren Sie uns auch dann, damit wir Ihnen helfen und Sie entsprechend informieren können.

Vereinbarungen

Die Naturruhestäte Bergerbos war der erste in den Niederlanden und den angrenzenden Ländern. In den ersten Jahren wurden manchmal Gegenstände auf die Gräber gelegt, die heute nicht mehr erlaubt sind. Bei einigen Gräbern können wir dies in Absprache mit den Antragstellern noch ändern. Manchmal wurden jedoch in den Anfangsjahren bestimmte Vereinbarungen in einem Vertrag (Graburkunden) festgehalten, was heute leider nicht mehr möglich ist. Wenn aber eine neue Graburkunde ausgestellt werden muss, zum Beispiel für eine Verlängerung der Grabnutzungsdauer, geschieht dies und diese Gräber müssen ebenfalls angepasst werden.

Die Verwalter des Naturruhestättes können die Gräber nicht täglich kontrollieren. Wenn Sie auf dem Bergerbos spazieren gehen und auf Gegenstände stoßen, die nicht den Vorschriften entsprechen, übertragen Sie diese nicht auf das Grab Ihres Angehörigen, sondern sorgen Sie dafür, dass das Grab nach den geltenden Vorschriften in Ordnung ist. Auf diese Weise erhalten wir alle ein natürliches Bergerbos.

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